Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ThurService GmbH (StanAGBd: Mai 2021)

I Allgemeiner Teil

1: Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der ThurService GmbH, Bunkerstrasse 5, CH-8573 Siegershausen, (nachfolgend: «ThurService») und ihren Kunden (nachfolgend: «Kunde»). Sie regeln den Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge und Vereinbarungen für Informatikdienstleistungen. Dazu gehören insbesondere Beratung, Projektleitung, Realisierung, Wartung und Support sowie der Verkauf von Hard- und Software (Handelsware). Die vorliegenden AGB sind integrierender Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen ThurService und dem Kunden und gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Verträge zwischen den Parteien .Sie gelten auch für sämtliche zukünftigen Beziehungen zwischen den beiden Parteien, ohne dass dazu jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung notwendig wäre.

1.2. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und akzeptiert voll umfänglich die vorliegenden AGB.

1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Änderungen dieser AGB durch ThurService sind
jederzeit möglich. Die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.

 

2. Vertragsstruktur und Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen ThurService und seinen Kunden besteht aus einem Vertragsdokument und diesen AGB. Durch Unterzeichnung des Angebots bzw. Entgegennahme der Auftragsbestätigung werden diese AGB vom Kunden anerkannt, womit ein Vertragsverhältnis zustande kommt. Der Vertragszustand zwischen ThurService und seinen Kunden besteht daher mit einer vom Kunden unterschriebenen Offerte und diesen AGB.

2.2. Jedes Angebot enthält eine Gültigkeitsdauer in welcher die Offerte unterschrieben retourniert werden kann, um den Auftrag durch ThurService ausführen zu lassen. Ist die Offerten-Gültigkeit abgelaufen, so muss mit ThurService eine neue Offerte vereinbart werden.

2.3. Bei grösseren Aufträgen behält es sich ThurService vor, vor Projektbeginn eine Anzahlung zu verlangen. Der Vertragszustand beginnt in diesem Falle erst mit dem Eingang der Anzahlung. 2.4.Beim Abschluss von „Service Level Agreements“ gelten die im Agreement definierten Angaben zu Umfang, Leistung Antwortzeiten, sowie den Bestimmungen dieser AGB’s.

2.5. Die Angebotsannahme oder Auftragserteilung durch den Kunden kann mündlich (persönlich, telefonisch) oder schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) erfolgen. ThurService bestätigt den Vertragsabschluss schriftlich. Der Vertrag beginnt mit der schriftliche Auftragsbestätigung durch ThurService. Angebotsannahme bzw. Auftragserteilung sind verbindlich, eine Stornierung erfordert das schriftliche Einverständnis von ThurService.

2.6. Der Vertrag dauert bis zum Datum, welches in der Auftragsbestätigung festgelegt ist, bis zur Beendigung der in der Auftragsbestätigung
beschriebenem Leistungsumfang oder bis zur Beendigung durch eine der Vertragsparteien gemäss Bestimmungen des Vertrages.

2.7. ThurService kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

II Leistungen und Pflichten

3. Leistungen und Pflichten der ThurService GmbH

3.1. ThurService bietet unterschiedliche Dienstleistungen im Bereich IT-Services an. ThurService erbringt die im Vertrag beschriebenen Leistungen. Die Leistungspflicht von ThurService (nachstehend «ThurService-Dienste») ergibt sich aus den Service-Beschreibungen der ThurService sowie aus den Verträgen mit dem Kunden. Im Vertrag nicht explizit aufgeführte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet.

3.2. ThurService wird ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und fachmännisch gemäss der vertraglichen Leistungsbeschreibung erfüllen. ThurService darf
Subunternehmer beiziehen, bleibt aber gegenüber dem Kunden für das Erbringen der Leistungen vollumfänglich verantwortlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die für ThurService die Leistung wesentlich erschweren oder verunmöglichen – insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von ThurService oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei von ThurService autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – berechtigen ThurService die Lieferfrist bzw. Leistungserbringung um die Dauer des
Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu verlängern.

3.3. ThurService übernimmt keine Garantien für Dienste Dritter. Das Internet ist ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. ThurService hat nur auf diejenigen Systeme Einfluss, die sich in ihrem Netzwerk befinden und kann daher keine fehlerfreien Dienste Dritter garantieren.

3.4. ThurService trägt für die permanente Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur (Server, Internetleitungen etc.) Sorge. Zu Wartungszwecken und bei
unerwarteten Systemausfällen kann ThurService jederzeit und ohne Ankündigung die Verfügbarkeit der Leistungen einschränken oder ausser Betrieb setzen.

3.5. ThurService ist berechtigt, die ThurService-Dienste sowie die vorliegenden AGB anzupassen, soweit ThurService dies aus technischen Gründen oder aufgrund der Marktentwicklung für sinnvoll und tunlich erachtet und dadurch die Interessen des Kunden – insbesondere die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung – nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Mit der Mitteilung bzw. Publikation der Anpassung der AGB werden diese für den Kunden sofort wirksam, sofern dieser nicht innerhalb von 30 Kalendertagen schriftlich Widerspruch erhebt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht,
die Verträge mit ThurService mit der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen.

3.6. Soweit ThurService kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Je nach Art und Umfang der ThurService-Dienste kann eine enge Zusammenarbeit zwischen ThurService und dem Kunden erforderlich sein. In diesem Fall werden einzelvertraglich Zwischenziele und gegenseitige Mitwirkungs- und Abnahmepflichten definiert. Kommt der Kunde diesen Abnahmeund Mitwirkungspflichten nicht nach oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht, ist ThurService von ihrer weiteren Leistungspflicht entbunden. Ferner kann ThurService, nach erfolgter Abmahnung, dem Kunden die ihr bisdahin angefallenen Kosten zur sofortigen Zahlung in Rechnung stellen. Bei Annullierung von, gemäss Abschnitt 2, erteilten Aufträgen, werden ferner alle Leistungen zur Zahlung fällig, für welche bereits ein Ausführungstermin in bes tand. Dabei ist ThurService berechtigt, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, dem Kunden folgenden Umfang der Leistungen in Rechnung zu stellen:

– 80% der voraussichtlich anfallenden Leistungen bei Annullierung von weniger als 24 Stunden vor dem Ausführungsdatum

– 50% der voraussichtlich anfallenden Leistungen bei Annullierung von 2-3 Tagen vor dem Ausführungsdatum

– Bei Annullierungen die 5 oder mehr Tage vor dem Ausführungsdatum kund getan werden, werden in der Regel keine zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, die ThurService-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

– ThurService erforderliche Informationen über vorhandene technische
Einrichtungen zur Nutzung von ThurService-Diensten mitzuteilen oder soweit erforderlich – die Installation notwendiger technischer Einrichtungen bei ihm durch ThurService zu ermöglichen; die Erfüllung behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Genehmigungen besorgt zu sein, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung von ThurService-Diensten erforderlich sein sollten;

– ThurService erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

– ThurService durch die Überprüfung ihrer Infrastruktur entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich lag und er dies grobfahrlässig nicht erkannt hat;

Bei Verstoss dagegen und nach erfolgloser Abmahnung des Kunden durch ThurService, ist ThurService berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

5. Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Waren und Lizenzen

5.1. Die Bestimmungen dieser Ziffer sind anwendbar, wenn ThurService dem Kunden gemäss Kaufvertrag Waren oder Lizenzen liefert.

5.2. Bei der reinen Lieferung von Hard- bzw. Softwarekomponenten ist derenInstallation nicht Teil des Leistungsumfangs, ausser es wurde in der Offerte ex
plizit anders vereinbart.

5.3. Waren, welche ThurService im Auftrag eines Kunden bestellt, müssen in jedem Fall entgegengenommen und bezahlt werden. Ob eine Bestellung ann ulliert oder abgeändert werden kann, hängt von der bestellten Ware selbst und vom Entgegenkommen des Lieferanten ab. Sieht sich ThurService ausserst ande die Bestellung abzuändern oder rückgängig zu machen, so besteht Abnahmepflicht. ThurService kann jedoch anstelle der Abnahmepflicht eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises für Umtriebe, Lagerhaltung und entgangenem Gewinn anbieten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

5.4. Grundsätzlich gelten Lieferzeitangaben als unverbindlich. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von ThurService schriftlich als «verbindlich» zugesichert wurden. Lieferverzögerungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, infolge Lieferverzug vom Vertrag zurückzutreten und verzichtet gegenüber ThurService auf sämtliche Schadenersatzforderungen. Liefer-und Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.5. ThurService ist zu Teillieferungen berechtigt. Vorbehalten bleiben anderslautende, schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien.

5.6. Sofern nicht anders vereinbart ist die Installation nicht Teil des Leistungsumfangs.

5.7. Der Kunde prüft den Kaufgegenstand innert 10 Tagen nach der Ablieferung. Bei Installation durch ThurService beginnt die Frist erst mit erfolgter Installation. Der Kunde zeigt ThurService die festgestellten Mängel innert dieser Frist schriftlich an.

5.8. Mängel, welche bei der Prüfung trotz angemessener Sorgfalt nicht erkennbar waren, müssen nach ihrer Entdeckung ThurService innert 10 Tagen schriftlich angezeigt werden.

5.9. Der Umfang der zulässigen Nutzung von Software richtet sich nach den Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers.

5.10. Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierte Programme ist alleinige Sache des Kunden. ThurService übernimmt nach Möglichkeit die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für allenfalls fehlende Lizenzen.

6. Besondere Bestimmungen für Supportleistungen

6.1.Die Bestimmungen dieser Ziffer kommen zur Anwendung, wenn ThurService Supportleistungen für den Kunden erbringt.

6.2. Der Kunde kann ausserhalb von Projekten kein allgemeines Recht auf Support, die Erreichbarkeit des Supports oder entsprechende Antwortzeiten geltend machen. ThurService leistet den Support nach der Verfügbarkeit der Mitarbeiter. Wünscht der Kunde Support ausserhalb der normalen Büroöffnungsz eiten, eine garantierte Erreichbarkeit des Support oder garantierte Antwortzeiten so muss er dafür ein separates Service Level Agreement abschliessen, welches gegen Gebühr eine solche Erreichbarkeit und die dazugehörenden Antwortzeiten garantiert.

6.3. Wenn nicht anders vereinbart werden die Supportleistungen von ThurService während der normalen Büroöffnungszeiten erbracht. Nach Verfügbarkeit, kann ThurService, auf Wunsch des Kunden und gegen einen Zuschlag zu den normalen Ansätzen, auch Leistungen ausserhalb der Supportzeit erbringen oder angefangene Arbeiten fortführen.

6.4. ThurService erbringt die Supportleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. ThurService kann jedoch nicht garantieren, dass die unterstützten Produkte ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden können.

6.5. Sämtliche Wartungsverträge mit Dritten für die Hard- und Software des Kunden gehen zu dessen Lasten, sofern nichts anderes vereinbart wurde

7. Besondere Bestimmungen für Microsoft-Onlinedienste

7.1. Die Bestimmungen dieser Ziffer kommen zur Anwendung, wenn Microsoft-Onlinedienste Teil des Leistungsumfangs sind.

7.2. Mit der Nutzung von Microsoft-Onlinedienste wie Office 365 oder MicrosoftAzure erklärt sich der Kunde mit dem Microsoft Cloud Agreement
https://docs.microsoft.com/en-us/partner-center/agreements einverstanden.

8. Gewährleistung

Verkauft ThurService Drittprodukte (insbesondere Hard- und Software) an den Kunden, profitiert dieser von derselben Gewährleistung, wie sie
ThurService vom Hersteller der Drittprodukte eingeräumt wird. Die Hersteller sind auch direkt verantwortlich für die Erbringung der Garantieleistungen. Aufwendungen von ThurService aus Folgeschäden infolge mangelhafter Hard- oder Software fallen nicht unter die Herstellergarantie. Ebenso fallen die Aufwendungen, die nach Lieferung von Hard- und Software Dritter von ThurService beim Kunden erbracht werden, nicht unter die Herstellergarantie.
Dazu gehören insbesondere die Neuinstallation von Programmen, Konfiguration von Hardwareteilen und sonstige, in Zusammenhang mit der Lieferung der Hard- und Software stehende Aufwendungen.
Garantieleistungen werden grundsätzlich während der normalen Geschäftsöffnungszeiten am Domizil von ThurService durch entsprechend geschultes Fachpersonal erbracht. Bei ThurService anfallende, notwendige Transport- und/oder Reisekosten zur Erbringung von Garantieleistungen gehen zu Lasten des Kunden.
Fehlleistungen von ThurService-Diensten, welche infolge unzureichender Schulung ihres Personals durch den Kunden, durch Verstoss gegen ThurService Richtlinien durch Kunden oder infolge Missachtung der Instruktionen der Hersteller von Hard- und Software auftreten, und Störungen oder Ausfälle der Stromzufuhr beim Kunden fallen nicht unter die Gewährleistung von ThurService.
Wünscht der Kunde weitergehende Leistungen als der Hersteller garantiert oder anbietet, kann ThurService nach Möglichkeit diese Leistungen gegen Verrechnung erbringen. Garantien auf Dienstleistungen können keine abgegeben werden. Bei Dienstleistungen haftet ThurService nur für die übliche Sorgfalt, nicht jedoch für den Erfolg.

9. Preise, Vergütungen, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Alle vereinbarten Preise für ThurService-Dienste lauten auf Schweizer Franken und verstehen sich, falls nicht anders erwähnt, exklusive Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben. Die vereinbarten Preise umfassen weder Kosten für Lieferung, Verpackung noch übrige Produktnebenkosten, soweit in der Offerte nichts anderes
definiert wurde. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ThurService. ThurService ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen

10. Rücknahmen / Umtausch

Ohne spezielle Vereinbarung besteht für gelieferte Ware kein Rückgabe- / Umtauschrecht, es sei denn die Fehllieferung wurde durch ThurService verursacht.

11. Zahlungsverzug

11.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ThurService berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder zu sperren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspr
uch auf Leistungserfüllung durch ThurService und bleibt verpflichtet, die fälligen Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist ThurService ausserdem berech
tigt, Verzugszinsen von 5 % zu erheben. Die Geltendmachung weiterer oder anderer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs, insbesondere für Kosten,
die ThurService durch Mahnungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen, bleiben vorbehalten.
Für Mahnungen kann THURDATA Gebühren erheben. Gerät der Kunde bei der Zahlung von Dienstleistung in Verzug so ist ThurService berechtigt bereits
bezahlte Hardware zur Deckung der Ausstände einzubehalten. Eine Verrechnung mit Gegenforderung ist ausgeschlossen.
ThurService behält sich vor bei Kunden mit offenen Rechnungen ohne Angabe von Gründen keinen Support oder weiteren Dienstleistungen zu erbringen
und keine Hardware mehr zu liefern. Dies kann schwerwiegende Konsequenzen für die IT Infrastruktur und die Datenbestände des Kunden nach sich
ziehen, für die ThurService jegliche Haftung und Verantwortung ablehnt.
11.2. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist THURDATA berechtigt, vom Kunden eine Sicherheitsleistung (Bankgarantie, Bürgschaft etc.) in Höhe der addie
rten Rechnungsbeträge der letzten zwei Monate vor Eintritt des wiederholten Verzugs oder nach Ermessen, gemessen am Durchschnitt des künftig
erwarteten Umsatzes, zu verlangen. ThurService kann darüber hinaus die Leistung einer Sicherheit durch den Kunden verlangen, wenn dies
durch andere aussergewöhnliche Umstände als gerechtfertigt erscheint.

12. Verrechnungs- und Retentionsrecht, Abtretung, Übertragung

Die Verrechnung oder Anrechnung von Forderungen durch den Kunden erfordert die schriftliche Zustimmung von ThurService. Der Kunde verpflichtet sich, auf die Geltendmachung von Retentionsrechten gegenüber ThurService zu verzichten. Sämtliche vertraglichen Rechte und Pflichten sind – anderslautende Abreden vorbehalten – weder übertragbar, noch können sie an Dritte abgetreten werden. ThurService ist berechtigt, den Kundenvertrag oder Rechte und Pflichten daraus
ohne Zustimmung des Kunden an eine andere inländische Konzerngesellschaft zu übertragen, sofern ThurService diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.
Ferner ist ThurService berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkasso- oder Finanzierungszwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten.

13. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich keine Mitarbeiter von ThurService, weder direkt noch indirekt, aktiv oder passiv, abzuwerben. Diese Verpflichtung überdauert auch den Ablauf des Vertrages um mindestens 18 Monate. Bei Verstoss wird eine Konventionalstrafe von 4 Bruttomonatslöhnen des jeweils abgeworbenen Mitarbeiters vom Kunden an ThurService unmittelbar fällig.

14. Kündigung des Vertrags

Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit ThurService abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an ThurService. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der ThurService stehenden Gegenstände und Unterlagen unaufgefordert unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch ThurService an ThurService zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände und Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. ThurService kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, ThurService über entsprechende Tatbestände umgehend zu informieren. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist ThurService berechtigt, Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

15. Datenschutzrechtliche Erklärung und Zustimmung

Die Datenschutzrichtlinie von ThurService finden Sie unter Datenschutzerklärung. Diese bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB und der Kundenvereinbarung.
Der Kunde als Vertragsinhaber verpflichtet sich, ThurService alle Daten zur Verfügung zu stellen, welche für eine ordnungsgemässe Vertragserfüllung erfor
derlich sind, und seinerseits die Datenschutzbestimmungen zu beachten und alle seine Nutzer der Leistungen von ThurService darüber zu informieren,
dass Verkehrs- und Nutzungsdaten erfasst werden.

16. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche oder als vertraulich bezeichnete Informationen des Vertragspartners geheim zu halten und namentlich nicht befugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere gilt der Inhalt von Verträgen inkl. Anhänge als vertraulich. Die Parteien werden die Geschäftsbeziehung ebenfalls vertraulich behandeln. Referenzangaben oder Medienmitteilungen sind zwischen den Parteien schriftlich abzustimmen. ThurService ist bei begründetem Verdacht strafbarer Handlungen ermächtigt, Kundenadressen Dritten, namentlich Strafbehörden, zu übergeben.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Sonstiges

Erfüllungsort ist CH-8573 Kemmental, Kanton Thurgau, Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder aufgrund der vorliegenden AGB bzw. des Kundenvertrags ist CH-8573 Kemmental. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht. Das «Wiener Kaufrecht» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) findet keine Anwendung. Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich

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